Beitragsordnung


Leistungen

Unser Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmer für Arbeitnehmer und leistet Hilfe im Rahmen der Beratungsbefugnisse für Lohnsteuerhilfevereine.

Die Leistungen reichen vom Sichten Ihrer Unterlagen über das Beantragen von Zulagen bis zum Prüfen des Steuerbescheids bzw. Einreichen eines Einspruchs. Sie sind als Vereinsmitglied bei uns steuerlich rundum versorgt:

  • Steuerliche Analyse
  • Individuelle Beratung
  • Erstellen der Steuererklärung
  • Abwicklung mit dem Finanzamt

Aufnahmebeitrag

Es wird kein Aufnahmebeitrag für neue Mitglieder erhoben.

Beitragspflicht

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob die angebotenen Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht.

Jahresbeitrag

Die Beitragshöhe teilt sich wie folgt auf:

  • Einzelmitglied 130,00 €
  • Familie 180,00 €

Sind mehrere Einkommensteuererklärungen für verschiedene Veranlagungsjahre vom Beratungsstellenleiter zu fertigen, so saldiert sich der entsprechende Jahresbeitrag.

Im Mitgliedsbeitrag ist die gesetzliche MwSt enthalten.

Beitragsfälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist unter Angabe Ihres Namens und der Mitgliedsnummer im Jahr des Vereinsbeitritts sofort, danach jeweils mit Ablauf des 15. Februar für das Kalenderjahr zur Zahlung auf folgendes Konto fällig:

Kontoinhaber: Lohnsteuerhilfe Ariane

IBAN DE20 5053 0000 0000 3007 05
BIC GENODE51CRO  Cronbank AG

Die Leistungen des Vereines können nur nach Zahlung des Jahresbeitrages in Anspruch genommen werden. Dies ist auf Verlangen nachzuweisen. Sämtliche Beratungsleistungen des Vereins sind mit dem Jahresbeitrag abgedeckt.

Gebühren

Die Mitglieder haben die Kosten für die Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages zu erstatten.

Es wird für die erste schriftliche Mahnung 5,00 €, für die zweite Mahnung 10,00 € und für jedes weitere Mahnschreiben 15,00 € Zusatzgebühr erhoben.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft